Nachlassregelungenganz in Ihrem Sinne

Nachlassregelungen

Den Nachlass regeln, das ist mehr als die Verteilung von Vermögenswerten im Testament oder Erbvertrag. Wie soll es weitergehen, wenn ich mal nicht mehr da bin? Diese Frage stellt man sich auch als junger Mensch, sobald man Verantwortung für mehr als sich selbt übernimmt.

Man sorgt sich um den Herzensmenschen, mit dem man ein gemeinsames Leben aufbaut, man möchte, dass die Kinder beschützt aufwachsen oder dass das geliebte Haustier gut versorgt wird.

Das Leben wird vielfältiger und komplizierter durch neue Familienstrukturen, seit ein paar Jahren ist zudem der Umgang mit dem digitaler Nachlass ein Thema und so wächst auch der Gestaltungsspielraum wie die eigene Verpflichtung, den Nachlass in seinem Sinne und zum Wohle seiner Liebsten zu regeln..

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen zu dokumentieren und durchsetzen zu lassen: das handschriftliche oder das notariell errichtete Testament oder der Erbvertrag.

Liegt nach dem Tod eines Menschen kein Testament als letztwillige Verfügung vor, dann tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es keine Erben, dann erbt der Staat.

Ein Unfall, eine schwere Krankheit – in jedem Alter können schlimme Schicksalsschläge unsere Liebsten vor existenzielle Herausforderungen stellen. Insbesondere, wenn Sie minderjährige Kinder haben und vielleicht das alleinige Sorgerecht ausüben, ist es wichtig, vorzusorgen und zu überlegen, wer im Notfall die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
Sie können einen Betreuer für Ihr minderjähriges Kind/Ihrer minderjährigen Kinder über das Testament regeln oder separat eine Betreuungsperson und eine Ersatzperson benennen.

Haustiere sind zuverlässige Begleiter und treue Gefährten, gerade wenn sich im Alter der Aktionsradius einschränkt. Viele Menschen haben ein inniges Verhältnis zu ihren Tieren und möchten diese stets gut versorgt wissen.

Im Testament oder Erbvertrag können Sie den Erben mitteilen, wer für die Pflege und Betreuung des geliebten Haustieres eingesetzt werden soll.

Das „Vorsorge – geregelt!“ Ratgeber-Heft wie auch der „Pflege und Vorsorge – geregelt!“-Ordner gehen detailliert auf diese Thematik ein und bieten eine umfassende Formulierungsvorlage, damit für Ihren tierischen Liebling auch nach Ihrem Tod gut gesorgt wird.

Die gesetzliche Erbfolge regelt, welche anteiligen Erbansprüche die Hinterbliebenen haben. Demnach gibt es Erben 1., 2. und 3. Ordnung. Geregelt wird die gesetzliche Erbfolge imBürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrapfehn §§1922 ff.

Gleich, wieviel Vermögen Sie besitzen, wer bestimmte Vorstellungen von der Verteilung seines Nachlasses hat, sollte diese in einem Testament möglichst unmissverständlich fixieren.

Je umfangreicher und/oder komplizierter die Vermögensverhältnisse sind, umso ratsamer ist es, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen und auch Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Testament und Erbvertrag

Das Testament – der letzte Wille bietet großes Streitpotential

Niemand ist verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Viele scheuen davor zurück, denn es bedeutet, sich mit seiner eigenen Endlichkeit zu beschäftigen und dem Wissen, dass der Partner, das Haustier oder viele liebgewordene Dinge das eigene Leben überdauern werden.

Dazu kommt die Befürchtung, dass der eigene letzte Wille nicht allen Erben gefallen wird und – vielleicht auch unbeabsichtigt – zu Familienzwistigkeiten führen könnte. Deshalb ist besondere Sorgfalt angesagt. Schon ein kleiner Patzer, etwa ein fehlendes Datum, kann das Schriftstück anfechtbar machen.

Der Ratgeber „Vorsorge – geregelt!“ und der Gesamtordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“ beschäftigen sich mit den Tücken des Testaments und geben verständliche Hilfestellungen, damit Ihr letzter Wille eindeutig und rechtssicher formuliert ist und allen gesetzlichen Formalitäten entspricht.

Digitaler Nachlass

Fast jetzt nutzt das Internet mittels Computer, Tablet oder Smartphone. Millionen Deutsche kommunizieren täglich über WhatsApp, haben einen Facebook Account und es kommen immer mehr verschiedene soziale Kanäle und digitale Dienstleistungen dazu.

Wer Fotos und Filme postet, wer kommuniziert, kommentiert und konsumiert, hinterlässt bei seinem Tod bleibende Spuren und Werte im Internet.

Wer E-Mail-Zugänge bei Internetprovidern, Kundenkonten bei Online-Händlern hat oder seine Bankgeschäfte online erledigt, ist rechtsverbindliche Vertragsbeziehungen eingegangen.

Wer selber Urheber- und Nutzungsrechte an Software, Bildern und Texten hat, finanziert ggf. damit sogar seinen Lebensunterhalt.

Neben der dazugehörigen Hardware, fasst man alle diese Rechte, Pflichten und Werte als digitalen Nachlass zusammen.

Während man zu Lebzeiten seine Passwörter schützt, ist es für die Erben wichtig, Zugang zu den Accounts zu haben, denn sie übernehmen das digitale Erbe mit allen Rechten und Pflichten.

Es ist also nicht die Frage, ob sie das Erbe übernehmen möchten oder nicht, denn das passiert automatisch. Die Erben können den digitalen Nachlass nur ablehnen, wenn sie die Erbschaft im Ganzen ausgeschlagen.

Oftmals werden die privaten und geschäftlichen Online-Zugänge nicht schriftlich festgehalten, so dass die Hinterbliebenen die Zugangsdaten zu den verschiedenen Accounts nicht wissen und auch nicht, wo der Erblasser überall ein Benutzerkonto hatte.

Unklarheit herrscht meistens auch darüber, ob der Verstorbene externe Speicher, Webseiten, Blogs oder Shops betrieb oder nutzte.

Wie bei allen anderen Nachlassdingen auch, ist es für die Hinterbliebenen schwierig, wenn sie keine Informationen, Zugänge und Belege haben. So wird es fast unmöglich, den digitalen Nachlass zu verwalten.

Um es Ihren Hinterbliebenen die Abwicklung bzw. Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses zu ermöglichen, sollten Sie entsprechend vorsorgen:

  • Benennen Sie den digitalen Nachlass
  • Regeln Sie in einer gesonderten Vollmacht, was mit Ihren Daten passieren soll
  • Bestimmen Sie frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die später Zugang zu Internetdiensten, Vertragsverhältnissen, Accounts und Profilen haben sollen

In dem Ratgeber „Vorsorge – geregelt!“ wie auch in dem Ordner „Pflege und Vorsorge – geregelt!“ finden Sie weitere Informationen und Vorlagen.

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