Sonderfall Corona: Wichtige Ergänzung der Patientenverfügung

Patientenverfgung

Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben uns gelehrt, medizinische Maßnahmen anders zu bewerten. War für viele zum Beispiel eine künstliche Beatmung vor der Pandemie eine Maßnahme, die man für sich ausgeschlossen hat, so erscheint diese Behandlung bei einer Corona-Infektion doch als lebensrettend. Oft werden wir gefragt, wie denn die Patientenverfügung im Falle einer Corona-Infektion angepasst werden kann.
Angenommen, Sie haben in Ihrer PV bestimmt, dass Sie – wenn Sie Ihren Willen nicht mehr frei bilden oder äußern können – nicht wiederbelebt oder künstlich beatmet werden möchten. Nun möchten Sie aber im Falle einer Corona-Erkrankung doch beatmet und wiederbelebt werden.
Dann können Sie Ihre PV mit einem handgeschriebenen Zusatz mit Datum und Unterschrift ergänzen:
„Im Falle einer Corona-Erkrankung wünsche ich auf jeden Fall die bestmögliche medizinische Versorgung, auch wenn dies Maßnahmen zur künstlichen Beatmung oder Wiederbelebung beinhaltet. Dies gilt ausschließlich für die Behandlung einer Corona/Covid-19 Infektion und ergänzt meine gültige Patientenverfügung vom __________________(Datum).

___________________________                     ___________________________________________
(Ort, Datum)                                                 (Unterschrift)

Legen Sie bitte Ihren handschriftlich formulierten Zusatz Ihrer Patientenverfügung bei – und informieren Sie die Personen, die Kenntnis von Ihrer PV haben.